Beinahe hätte ich im Dunkeln einen Radfahrer umgefahren
it-single, 11:28h
Letzten Donnerstag bin ich mit meinen Vereinskameraden nach dem Training noch etwas Trinken gegangen. Alle haben gleich ein Bier bestellt. Ich habe mir dagegen Folgendes gedacht: Bei dem anstrengenden Training habe ich knapp einen Liter rausgeschwitzt. Wenn ich nun ausgepowert vom Training komme und direkt ein Bier in den nüchternen Magen leere, bin ich gleich knülle. Also habe ich ein Apfelsaftschorle bestellt.
Auf der Heimfahrt musste ich von einer Nebenstraße in eine Hauptstraße einbiegen. Es war dunkel und hat leicht geregnet. Zuerst habe ich gedacht, dass niemand kommt und ich losfahren kann. Im letzten Moment habe ich noch das schwache Licht eines Radfahrers gesehen habe, der von der Seite kam. Den hätte ich beinahe übersehen, so dass ich ihm die Vorfahrt genommen hätte und er mir seitlich reingefahren wäre. Das war so ein altes Fahrrad mit Seitenläufer-Dynamo und Glühlampe, welches nicht richtig leuchtet, wenn man nicht schnell genug fährt. Vermutlich haben dem Fahrrad auch noch die vorgeschriebenen Reflektoren gefehlt. In der Dunkelheit und dem Nieselregen war das schlechte Licht des Radfahres zwischen den anderen Lichtern der Innenstadt, der Straßenbeleuchtung und den hellen Lichtern der Autos kaum auszumachen. Da der Radfahrer von der Seite kam, war er auch nicht durch Scheinwerfer angeleuchtet. Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, hätte ich zwar argumentieren können, dass diese altersschwache Glühbirne des alten Fahrrads kaum zu sehen ist, wenn der Fahrradfahrer langsam fährt, und der Fahrradfahrer sich besser ein ordentliches Licht kaufen sollte. Aber das hätte mir nicht Viel genützt. Es hätte nur wenig zu einem Unfall gefehlt, und ich bin mir relativ sicher, dass ein Bier genau dieses "Wenig" gewesen wäre. Das wäre eine Verkehrsunfall mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss gewesen. Wahrscheinlich hätte die Polizei ein Alkohol-Test gemacht und wenn das Ergebnis dann 0,3 Promille wäre, die Sache als erledigt abgehakt und dann die Verkehrstüchtigkeit des Fahrrads gar nicht weiter untersucht. Es war doch gut, auf dieses Bier vor der Autofahrt zu verzichten.
Auf der Heimfahrt musste ich von einer Nebenstraße in eine Hauptstraße einbiegen. Es war dunkel und hat leicht geregnet. Zuerst habe ich gedacht, dass niemand kommt und ich losfahren kann. Im letzten Moment habe ich noch das schwache Licht eines Radfahrers gesehen habe, der von der Seite kam. Den hätte ich beinahe übersehen, so dass ich ihm die Vorfahrt genommen hätte und er mir seitlich reingefahren wäre. Das war so ein altes Fahrrad mit Seitenläufer-Dynamo und Glühlampe, welches nicht richtig leuchtet, wenn man nicht schnell genug fährt. Vermutlich haben dem Fahrrad auch noch die vorgeschriebenen Reflektoren gefehlt. In der Dunkelheit und dem Nieselregen war das schlechte Licht des Radfahres zwischen den anderen Lichtern der Innenstadt, der Straßenbeleuchtung und den hellen Lichtern der Autos kaum auszumachen. Da der Radfahrer von der Seite kam, war er auch nicht durch Scheinwerfer angeleuchtet. Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, hätte ich zwar argumentieren können, dass diese altersschwache Glühbirne des alten Fahrrads kaum zu sehen ist, wenn der Fahrradfahrer langsam fährt, und der Fahrradfahrer sich besser ein ordentliches Licht kaufen sollte. Aber das hätte mir nicht Viel genützt. Es hätte nur wenig zu einem Unfall gefehlt, und ich bin mir relativ sicher, dass ein Bier genau dieses "Wenig" gewesen wäre. Das wäre eine Verkehrsunfall mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss gewesen. Wahrscheinlich hätte die Polizei ein Alkohol-Test gemacht und wenn das Ergebnis dann 0,3 Promille wäre, die Sache als erledigt abgehakt und dann die Verkehrstüchtigkeit des Fahrrads gar nicht weiter untersucht. Es war doch gut, auf dieses Bier vor der Autofahrt zu verzichten.