Samstag, 7. Juli 2018
Der SWR über Kopftücher
Diese Woche habe ich abends meiner Mutter besucht. Als sie gerade in der Küche die frischen Tomaten aus dem eigenen Garten zu einem leckeren Tomatensalat zusammengeschnitten hat, habe ich die BNN gelesen. Im Hintergrund lief im Fernsehen der SWR. Ich selbst würde diesen Sender nie einschalten, aber bei Rentnern läuft halt nichts anderes im Fernsehen. Als ich meiner Mutter mal gesagt habe, was ich von dem SWR halte, hat sie geantwortet: "ich will ja nicht die Wahrheit hören, sondern ich will was Schönes hören". Wenn man fast 80 Jahre alt ist, ein eigenes Haus mi einem großen Garten hat, und keine finanzielle Sorgen hat, kann man sich diesen Luxus gönnen.

In der BNN hatte ich gerade einen Artikel über das Verbot der badischen Fahne gelesen. Diese Fahne war bisher auf dem Karlsruher Schloss gehisst, darf jetzt aber dort nicht mehr gezeigt werden, weil auf Landesgebäuden nur noch die Baden-Württembergische Fahne, aber nicht mehr die badische Fahne gezeigt werden darf. Gleichzeitig lief in den SWR eine Nachricht über ein Gerichtsurteil, wozu eine kopftuchtragende Frau sagte: das Recht der Frauen, ein Kopftuch tragen zu dürfen, bedeutet ein großer Schritt in Richtung für mehr Freiheit für Frauen“.

Es war schon eine absurde Kombination, gleichzeitig in der BNN ein Bericht über das Verbot der badischen Fahne zu lesen, und im SWR zu hören, dass das Recht auf Tragen von Kopftuch als Grundschullehrerin in öffentlichen Schulen Freiheit bedeutet.

Dieses „Verbot, die badische Fahne auf Gebäuden das Landes Baden-Württemberg zu hissen“, ist ein aktuelles Thema, das sehr viele Karlsruher bewegt. Vor drei Tagen wurde eine Online-Petition gestartet, die innerhalb dieser drei Tage schon 7.500 Unterstützer gefunden hat. Diese Woche hat auch der Karlsruher Oberbürgermeister einen Brief an den Ministerpräsidenten geschickt, in dem er darum bittet, diese badische Fahne wieder zu erlauben. Trotz dieser großen Relevanz hat der SWR aber noch nicht über dieses Thema berichtet.

Beim oberflächlichen Verfolgen der SWR Nachrichten hatte ich den Eindruck, dass ein aktuelles Gerichtsurteil den SWR dazu bewegt hat, über diesen Kopftuchstreit zu berichten. Eine genaue Recherche hat aber ergeben, dass der Bericht unter der Überschrift „20 Jahre Kopftuchstreit“ erfolgt ist, und dazu die islamische Aktivistin von Berlin nach Baden-Württemberg eingeladen wurde, damit sie Werbung für das Kopftuch machen kann. Unter der gleichen Überschrift „20 Jahre Kopftuchstreit“ hat der Bayrische Rundfunk schon im Februar berichtet, und dazu die gleiche Berlinerin eingeladen. Diese Frau, die in mehreren Gerichtsprozessen darum kämpft, dass Lehrerinnen in Baden-Württemberg während des Unterrichts Kopftuch tragen dürfen, wohnt schon seit mehreren Jahre in Berlin, und unterstützt dort auch weitere Aktivitäten wie den Berliner Ramadan-Friedensmarsch.

Meiner Meinung nach sollte eine Nachrichtenredaktion drei Kriterien verwenden, um zu entscheiden, welche Nachricht es wert ist, dass darüber berichtet wird:

1. Dieses Thema sollte die Bürger interessieren und bewegen. Bei dem Verbot der badischen Fahne ist dies der Fall. Der Kopftuchstreit interessiert eher nur die Berliner Aktivistin, wobei ich kaum glaube, dass sie von Berlin nach Baden-Württemberg umziehen würde, wenn Baden-Württemberg jetzt das Tragen von Kopftüchern im Schuldienst erlauben würde.

2. Bei einem Regionalsender wie den SWR sollten die Themen auch einen regionalen Bezug haben. Baden macht die Hälfte von Baden-Württemberg – dem Sendegebiet des SWR aus – und Karlsruhe ist die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg. Die Kopftuch-Aktivistin ist dagegen aus Berlin angereist.

3. Dieses Thema sollte aktuell sein. Der Streit um die badische Fahne eskalierte in dieser Woche. Wohingegen dieser 20 Jahre alte Kopftuchstreit ja schon im Februar dieses Jahres im Bayrischen Rundfunk aufgewärmt wurde.

Betrachtet man diese drei Kriterien, steht es 3:0 für die badische Fahne. Die BNN hat sich ihren Ruf als Qualitätsmedium verdient, und nur über die badische Fahne berichtet. Der SWR hat dagegen die badische Fahne ignoriert, und stattdessen eine Aktivistin aus Berlin zu Wort kommen lassen.

Der SWR hat die Werbebotschaft der Aktivistin ungefiltert und ohne einen Rahmen wiedergegeben. Auf der anderen Seite hat der SWR aber nicht die Begründungen der Gerichte für die verschiedenen Gerichtsurteile erwähnt, die erklären, warum mehrfach ein Kopftuchverbot für Grundschullehrerinen als rechtmäßig erachtet wurde. Hätte der SWR ausgewogen berichtet, hätte er auf der anderen Seite auch die Mädchen aus islamischen Elternhaus erwähnt, die sich gerne frei entfalten würden, aber von ihrem Umfeld unter ein Kopftuch gezwungen werden.